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Um Missverständnissen vorzubeugen, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Maklervertrag
2. Maklercourtage Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages, haben wir einen vereinbarten Anspruch auf Zahlung der ortsüblichen Courtage, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Für unseren ortsüblichen Courtageanspruch haften beide Vertragsparteien, zunächst jedoch der Verkäufer.
Die Maklercourtage ist verdient, sobald
durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der
gewollte oder aber ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag
zustande gekommen ist. Die Maklercourtage ist mit notarieller
Beurkundung des Kaufvertrages (bei Auslandsobjekten auch mit
Abschluss eines Privatkaufvertrages) bzw. mit Unterzeichnung
des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Andere Fälligkeiten
gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.
Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von 5 Jahren danach jedoch gekauft, so ist die hierfür vereinbarte Courtage zu zahlen, abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Courtage.
5. Nachwirkung Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von 5 Jahren danach jedoch gekauft, so ist die hierfür vereinbarte Courtage zu zahlen, abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Courtage.
6. Doppeltätigkeit Wir dürfen auch für die Gegenseite tätig sein.
7. Weitergabe
Unsere Haftung ist, gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten begrenzt.
Schadenersatzansprüche gegen den
Makler verjähren in 4 Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der
Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in 4 Jahren nach
Beendigung des Auftrages. Die Abtretung von
Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten
ist ausgeschlossen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
10. Schlussbestimmungen
Stand: 13.10.2004
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