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Um Missverständnissen
vorzubeugen, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB)
1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme unserer Nachweis- und / oder Vermittlungstätigkeit,
bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines
Exposés, einer Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von
Verhandlungen mit dem Verkäufer oder Vermieter eines von
Rövenich-Immobilien angebotenen und nachgewiesenen Objektes kommt ein
Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den
Bedingungen dieser AGB zustande.
2. Maklercourtage
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines
Kaufvertrages, haben wir gegen den Käufer einen Anspruch auf
Zahlung von 7,14 % *** Courtage aus dem Gesamtkaufpreis inklusive der gesetzlichen MWSt. soweit
nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Mietverträgen
beträgt die vom Mieter zu zahlende Courtage das 2,38-fache der
Monatskaltmiete, inklusive der gesetzlichen MWSt., soweit nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde.
*** In Regionen, in denen der
ortsübliche Courtagesatz darunter liegt, berechnen wir die
ortsübliche Courtage, mindestens aber 4,76 % inklusive der
gesetzlichen MWSt.
Die Maklercourtage ist verdient, sobald
durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der
gewollte oder aber ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag
zustande gekommen ist. Die Maklercourtage ist mit notarieller
Beurkundung des Kaufvertrages (bei Auslandsobjekten auch mit
Abschluss eines Privatkaufvertrages) bzw. mit Unterzeichnung
des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Andere Fälligkeiten
gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.
3. Notarielle Beurkundung bzw. Abschluss Mietvertrag
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des
Miet-/Kaufvertrages und auf eine Ausfertigung des
Miet-/Kaufvertrages. Bei notariellen Kaufverträgen hat der
Makler das Recht im Kaufvertrag seinen Courtageanspruch in Form
einer Maklerklausel mit zu beurkunden.
4. Doppeltätigkeit
Wir dürfen auch für die
Gegenseite tätig sein.
5. Weitergabe
Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng
vertraulich und nur für den Empfänger / Interessenten bestimmt. Erlangt
ein Dritter durch Verschulden des Empfängers / Interessenten Kenntnis von den
Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, schuldet der Interessent die volle unter 2. vereinbarte Maklercourtage.
6. Haftung
Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten
Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und
Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen
werden. Vom Makler erstellte Exposés stellen lediglich
eine Vorinformation dar, als Rechtsgrundlage gilt allein der
notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
7. Verjährung
Schadenersatzansprüche gegen den
Makler verjähren in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der
Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in 3 Jahren nach
Beendigung des Auftrages. Die Abtretung von
Schadensersatzansprüchen ist generell ausgeschlossen.
8. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser Vertragsvereinbarungen bedürfen
der Schriftform.
Ist unser Kunde Kaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Geschäftssitz des Maklers
Stand: 14.04.2009
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