Immobilienbrief aus Berlin - Ausgabe 01/2007 | Versand an 2091 Kunden |
|
Blitzmeldung - Notverkauf wegen Krankheit! |
|
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, zum 1. Immobilienbrief 2007 stellen wir neben der aktueller Rechtssprechung vor allem ein wirklich preiswertes und interessantes Objekt vor. Alle bisherigen Immobilienbriefe finden Sie zum Nachschlagen im Online-Archiv:
Heutige Themen:
BGH zu Schönheitsreparaturen Teil III - Ausführungsart Mit Urteil VIII ZR 199/06 vom 28. März 2007 hob der BGH ein Berliner Urteil über einen Mietvertrag auf, in dem die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt waren. Im Vertrag lautete es "... Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der bisherigen Ausführungsart abweichen." Durch diese Klausel werde der Mieter - so der BGH - unangemessen benachteiligt. Der Mieter müsse sich die Wohnung nach seinem Geschmack einrichten können, wenn kein anerkennenswertes Interesse des Vermieters entgegenstünde. Die Klausel sei unwirksam und führe dazu, dass der Mieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen ausführen müsse. Von diesem Urteil dürften auch sämtliche Klauseln zu Schönheitsreparaturen betroffen sein, die ohne speziellen Grund (z. B. Denkmalschutz) bestimmte Farben vorgeben. Wirksam sind aber nach wie vor Klauseln, die z. B. lediglich die Verwendung von grellen Farben verbieten, die eine spätere Vermietung erschweren. Profitipp: In Wohnungsmietverträgen darf die Art der Schönheitsreparaturen ohne Grund nicht exakt vorgegeben werden. Es sollten alleine extreme Gestaltungen ausgeschlossen werden.
GmbH-Light jetzt auch in Deutschland In den vergangenen Jahren hat die Rechtsform der Deutschen GmbH erhebliche Konkurrenz durch britische oder kanarische Limited erfahren. Auch spanische oder französische Gesellschaften bieten sich als vermeintlich günstige Alternative an. So kann eine britische Limited im Internet bereits über Nacht und nahezu ohne Stammkapital gegründet werden. Die deutsche GmbH-Gründung wirkt dagegen behäbig. Dieser Entwicklung wirkt die Bundesregierung nun entgegen. Sie hat am 23. Mai 2007 das Gesetz über die Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Dieses Gesetz soll im ersten Halbjahr 2008 in Kraft treten. Als wesentliche Änderung wird das Mindeststammkapital Euro 10.000,00 betragen. Auch soll ein gesetzlicher Mustervertrag zur Verfügung stehen, bei dessen Verwendung eine notarielle Beurkundung nicht mehr nötig ist. Es werden Vereinfachungen für das Aufbringen des Stammkapitals in Kraft treten. Diese Entwicklung ist zu begrüßen. Ausländische Gesellschaften werden in der Praxis meistens formgerecht gegründet, unterhalten im Ausland aber oft nur ein Scheinbüro und werden den steuerlichen Pflichten im In- und Ausland häufig nicht gerecht. Die Gesetzesänderung bietet hierzu tatsächlich eine solide Alternative.
Kosten der Beschlussanfechtung sind keine Gemeinschaftskosten Greift ein Miteigentümer den von der Gemeinschaft gefassten Eigentümerbeschluss gerichtlich oder außergerichtlich an, entstehen Rechtsverfolgungskosten. Diese sind zwar in der Gesamtkostenabrechnung vom Verwalter aufzunehmen, aber nicht grundsätzlich auf alle Eigentümer umzulegen. Die Kosten der Rechtsverfolgung sind von derjenigen Partei zu tragen, die vom Gericht dazu bestimmt wird. Innerhalb dieser Gruppe ist dann nach Miteigentumsanteilen bzw. nach dem Umlegungsmaßstab aus der Gemeinschaftsordnung aufzuteilen und nicht nach Kopfanteilen. Dies war bislang von den Oberlandesgerichten bundesweit unterschiedlich beurteilt worden. Durch Beschluss vom 15. März 2007 V ZB 1/06 schaffte der BGH nun Klarheit. Profitipp: Kosten der Rechtsverfolgung sind vom Verwalter in den Einzelabrechnungen nur für die in der gerichtlichen Entscheidung vorgesehenen Kostenschuldner aufzunehmen.
Alle Beiträge ® JOERSS Rechtsanwälte IVD-Landessyndicus LV-Brandenburg - Sie erhalten diesen Immobilienbrief weil Sie in unserem Newsletter als Bezieher eingetragen sind. Sollten Sie diesen Informations-Service nicht mehr wünschen, klicken Sie einfach auf diesen Link:
|