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Im Beitrittsgebiet und insbesondere auch im Ostteil Berlins ist bei einem Verkauf oder Übertragung eines Grundstücks oder Miteigentumsanteils die Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung erforderlich. Diese Genehmigung bestätigt, dass keine Altansprüche Berechtigter angemeldet sind, insbesondere aus der Enteignung jüdischen Eigentums.
Bis zur Erteilung der Genehmigung ist der Vertrag schwebend unwirksam und kann daher nicht vollzogen werden. Diese Genehmigung ist also derart wichtig, dass sie zur Zahlungsvoraussetzung zwingend notwendig ist. Die Erteilung der Genehmigung dauert einige Zeit, zum Teil Monate. Die Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung ist daher bei Grundstücken im Beitrittsgebiet oftmals letzte Voraussetzung zur Zahlung des Kaufpreises.
Die Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung ist in folgenden Fällen nicht erforderlich:
Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen muss vom Notar geprüft werden. Das Grundbuchamt darf eine Eintragung in das Grundbuch erst vornehmen, wenn der Genehmigungsbescheid vorgelegt wurde.
Gegen einen Genehmigungsbescheid kann Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht eingelegt werden.
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