|
|
|
|
|
|
LEY 34/2002 - Klarstellung
Alle Informationen, besonders verbreitet von einigen deutschsprachigen Infoblättern in Spanien, man müsste seine Webseiten in Spanien registrieren lassen, selbst wenn man nur einen "spanischen Blumentopf" darauf anbieten würde, sind nicht korrekt. Wenn man die Blätter liest, kommt man nicht umhin dahinter kommerzielles Eigeninteresse zu vermuten.
Das Ministerium für Wissenschaft und Technologie hat klargestellt, dass sich nur Firmen registrieren lassen müssen, die im Registro Mercantil (spanisches Handelsregister) eingetragen sind und einen Jahresumsatz über 60.000 Euro haben. Alle anderen Betreiber von Webseiten haben keine Registrierungspflicht. |