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Checkliste Immobilienerwerb in Spanien

Immobilien in Spanien

 

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Checkliste für Käufer einer spanischen Immobilie.

  • Einsicht nehmen in das Original der im Grundbuch eingetragenen Kaufurkunde ( Escritura )

  • Grundbuchauszug besorgen, aus dem Eigentumsverhältnisse, wie Lasten und Belastungen hervorgehen.

  • Quittungen der letzten zwei Jahre über die Zahlung von Steuern, Gebühren und Beiträgen und der Verträge mit Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom) sowie Nachweise über die letzten Zahlungen an diese Unternehmen verlangt werden. Wenn diese Zahlungen nämlich nicht geleistet worden sind, haftet dafür die Immobilie - praktisch also ihr gegenwärtiger Eigentümer.

  • Quittungen über die Zahlung der Grundsteuer der letzten fünf Jahre durch den Verkäufer vorlegen lassen.

  • Wenn eine Eigentumswohnung zum Kauf ansteht, sollte die notarielle Teilungserklärung (divisíon horizontal) vorliegen und im Grundbuch eingetragen sein. In der Teilungserklärung wird auch die auf den Wohnungseigentümer entfallende Quote ausgewiesen, nach der er seinen Anteil an den Gemeinschaftsausgaben (Comunidad) zu tragen hat.

  • Ferner empfiehlt es sich beim Präsidenten der Eigentümergemeinschaft oder bei der Verwaltung folgende Auskünfte einzuholen:

  • Satzung der Eigentümergemeinschaft

  • Hausordnung

  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen

  • Eine Bescheinigung des Präsidenten der Eigentümergemeinschaft über die vollständige Zahlung von Gemeinschaftskosten und Umlagen (muss beim Notar vorgelegt werden)

     

  • Bei Erwerb eines Neubaus zusätzlich wichtig und

    • vorlegen lassen:

    • Fertigstellungserklärung des Architekten, abgestempelt von der  Architektenkammer, besorgen.

    • Bauabnahmebescheinigung der Gemeindeverwaltung besorgen.

    • Bewohnbarkeitsbescheinigung besorgen.

    • Bescheinigung des Industrieministeriums für die Elektro- und Gaseinrichtung besorgen.

    • Bei Bauvorhaben, das heißt Grundstückserwerb und Abschluss eines Bauvertrages genaue Informationen im Bezug auf die Bebaubarkeit und Baupläne bei der Gemeinde einholen. Überprüfung der Bauverträge durch Notar und Architekt. Eine Übernahmeklausel der nichtvertragsgemäßen Mehraufwendungen durch den Bauunternehmer, die Vorlage einer Bankbürgschaft zu Gunsten des Käufers sowie der Versicherungspolicen von Baufirma und Architekt sind besonders wichtig.

    • Mit der Abwicklung wird dann ein spanischer Notar beauftragt. Hierbei ist zu beachten, dass Kostenvoranschläge eingeholt werden sollten.

    • Vor Abschluss des notariellen Vertrages: Vorlage einer schriftlichen Übersetzung aller Dokumente oder Anwesenheit eines vereidigten Dolmetschers bei der Unterzeichnung der Urkunde. · Angabe des tatsächlichen Kaufpreises in der notariellen Urkunde.

    • Bestellung einer Bankbürgschaft zu Gunsten des Käufers bis zur erfolgten Grundbucheintragung oder Hinterlegung des Geldes. 

    • Ausfertigung einer einfachen Kopie der öffentlichen Kaufurkunde an den Käufer.

    • Nach Vertragsabschluss ist die Einrichtung eines Kontos bei einer spanischen Bank notwendig, wo die regelmäßig anfallenden Kosten abgebucht werden können. Die Bank kann beauftragt werden, die Kontoauszüge nach Deutschland zu senden.

    • Erteilung einer Einzugsermächtigung zu Gunsten der Versorgungsunternehmen, Gemeindeverwaltung und etc. (Strom, Wasser, Telefon, Müllabfuhr und Wohnsteuer).

    • Meldung an die zuständige Gemeinde und Provinzbehörde mit den entsprechenden Formularen.

    • Bei Vermietung und Verpachtung jährliche Einkommensteuererklärung abgeben.

    • bei Verkauf der Immobilie berücksichtigen.




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