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Immobilienverlosung

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Immobilienverlosung - in Spanien und anderswo.


Immer mehr Eigentümer einer Immobilie suchen statt  Verkauf den Weg der Lotterie um ihr Objekt loszuwerden

Kein Einzelfall: 99 Euro und eine satte Chance Eigentümer eines Millionenobjektes zu werden, damit wird geworben

1. Spanien

Das Los:

Für 99 Euro sollen Sie an einer Verlosung teilnehmen. Die Ziehung des Gewinns findet in vielen Fällen erst im Jahr 2010 statt. Ihr Geld wird auf einen Treuhandkonto deponiert, so das Versprechen. Findet keine Ziehung statt wird ein bestimmter Prozentsatz zurückerstattet.


Illegal:

Illegal sind Verlosungen  die nicht die Vorraussetzungen der spanischen Legislative erfüllen. Hier könnte seitens der spanischen Behörden eine Beschlagnahme  des Treuhandkontos erfolgen und damit wären die 99 Euro weg ohne Verlosung und Gewinn.


Legal:

Legal sind Verlosungen bei denen die Geschäftsbedingungen von einem Notar geprüft und genehmigt wurden. Der Verloser  15% des Lotteriewertes, also des Wertes der Immobilie und der Zusatzkosten vor Publizierung seiner Lotterieabsicht an das spanische Finanzamt bezahlt hat. Dies gilt auch wenn die Verlosung selbst im Ausland stattfindet die Immobilie aber in Spanien gelegen ist.


Eigentumsübergang nach Gewinn:

Der Spanische Notar hat die Einhaltung des Rechtsweges vor Eigentumsübertragung zu prüfen. Fehlt beispielsweise die Steuerzahlung des Verlosers kann eine Eintragung des Gewinners im Grundbuch nicht erfolgen


Unsere Empfehlung:

Der Verbraucherschutz Spanien empfiehlt  bei Verlosungsangeboten vor Überweisung zu hinterfragen ob die rechtlichen Vorraussetzungen in Spanien erfüllt sind und wer persönlich als haftende Person im Streitfall eintritt.


Mit freundlicher Genehmigung des Verbraucherschutz für Deutsche in Spanien.  http://www.vsspanien.de/

2. Deutschland

In Deutschland sind aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage die Hürden für eine solche Lotterie sehr hoch, und es ist derzeit noch nicht abzusehen, ob solche Lottereien letztendlich zugelassen werden, was im Übrigen in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer fällt. Das Modell reizt jedoch Besitzer, Loskäufer, Agenturen, Makler und Anwälte, die auf Hochtouren nach einer Gesetzeslücke suchen. Unabhängig, ob ein solches Lotto behördlich zugelassen wird, weisen wir auf die Risiken hin:

  • Wer überprüft die Seriosität des Anbieters und das Angebot?

  • Es gibt keine Gewinngarantie.

  • Finden sich nicht genügend Teilnehmer, kann die Verlosung einfach beendet werden. Bekommen Sie dann Ihr Geld zurück?

  • Selbst wenn Sie ein glücklicher Gewinner sind, Eigentümer der Immobilie werden Sie nur per notariellem Vertrag. Diesen Anspruch können Sie aber nicht einklagen.

  • Selbst wenn alles wirklich funktioniert, hat der Teilnehmer möglicherweise die "Katze im Sack" erworben. Denn offen ist, was sich hinter Immobilie wirklich verbirgt. Möglicherweise müssen Belastungen übernommen werden, Sanierungsverpflichtungen eingegangen werden, liegen Bodenkontaminationen oder Asbestbelastungen vor oder gibt es ähnliche Überraschungen. Dann hätte der Gewinnen kein Glück, sondern Pech gehabt.

  • Zuletzt: Wer überprüft, ob bei der Verlosung alles mit rechten Dingen zugeht?

Eines steht fest: Immobiliengeschäfte sind keine Glückssache, sondern eine Vertrauenssache.


08.04.2010  - Neu für Sie gelesen:

Ein Geschäftsmann aus dem Kreis Ebersberg wollte sein Haus verlosen. 16000 Interessenten hatten sich gemeldet. Doch am Ende gab es nur Verlierer - jetzt wurde der Hausbesitzer vom Münchner Landgericht des Betrugs und der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels für schuldig befunden und verurteilt. Der Geschäftsmann hatte ab Ende 2008 auf seiner Internetseite Teilnehmer für die Verlosung für sein Haus in Baldham (Kreis Ebersberg) geworben. Mehr als 16 000 Interessenten überwiesen je 19 Euro und waren damit in den ersten Runden an einem Quiz beteiligt, durch das die Teilnehmerzahl reduziert wurde. Unter den letzten 100 Beteiligten sollte das Haus im Landkreis Ebersberg verlost werden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Etliche vergleichbare Verfahren ruhen bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über den Charakter der Hausverlosungen. Diese wird im Sommer erwartet. Den Betrug sah die Anklagevertreterin Katja Schreiber in der Täuschung der Teilnehmer über die Rechtswidrigkeit der Verlosung.

Zum Artikel:


14.10.2010

Auch nach dem neuesten EuGH Urteil vom 08.09.2010 hinsichtlich der Sportwettenvermittlung gibt es für eine Hausverlosung nach Ansicht mehrerer  IVD Syndikusse noch kein grünes Licht. Es handelt sich immer noch um ein Glücksspiel. für das eine Zulassung notwendig ist. Zudem muss man das Glücksspiel auch offenbarten, sonst handelt man wettbewerbswidrig, im schlimmsten Fall strafrechtlich relevant.

Rechtlich möglich aber, wenn man aus einem Glücksspiel ein Gewinnspiel macht. Es ist jedoch außerordentliche Vorsicht geboten bei einer solchen Umgestaltung. Denn nur, wenn die Angelegenheit wirklich hieb- und stichfest ist, ist mit keinem Besuch der Staatsanwaltschaft zu rechnen.

 

Wir raten zunächst einmal die weitere Entwicklung abzuwarten und halten Sie auf dem Laufenden.

 

07.07.2011

Der Glückspielstaatsvertrag normiert ein generelles Verbot von Glückspielen im Internet in Deutschland. Den Genehmigungsbehörden ist es damit nicht möglich, überhaupt für ein solches Geschäftsmodell eine Genehmigung zu erteilen. Auch der versuchten Umgehung dieses Verbots durch „Tarnung“ eines Glücksspiels als Geschicklichkeitsspiel haben zunächst das Verwaltungsgericht und nunmehr auch der BGH eine Absage erteilt. Die Hausverlosungen im Internet sind und bleiben in Deutschland verboten. Wer eine Hausverlosung veranstaltet, macht sich strafbar und schließt darüber hinaus auch keinen rechtsgültigen Vertrag mit den Teilnehmern. Die einem solchen Geschäftsmodell zugrunde liegenden Erwartungen des Veranstalters und auch der Teilnehmer - nämlich auf der einen Seite einen wesentlichen höheren „Verkaufspreis“ zu erhalten und auf der anderen Seite für ein sehr günstiges Los ein ganzes Haus zu bekommen - werden jedoch auch in Zukunft zu weiteren Versuchen führen, Gesetzeslücken zu finden.

 

3. Österreich

Die Immobilienverlosung hat in Österreich mal kurz ganz strark geboomt, bis dann die Finanz draufgekommen ist, dass das ganze unter das Glückspielmonopol fällt. Von dem Augenblick war es dann mit den Verlosungen vorbei. Es gibt zwar für den der ein Los kauft keine Probleme aber dafür für den Verkäufer, da die Umsatzsteuer und die sogenannte Lossteuer (Glückspielsteuer) sofort bezahlt werden muss. Auch dann, wenn nicht alle Lose verkauft werden sollten und das Vorhaben vielleicht abgebrochen werden muss.

Mitgeteilt von Reinhold H.


4. Karibik

Immobilienverlosung in der Karibik - hier sollte man besonders vorsichtig sein!

 

Verlosungen im außereuropäischen Ausland unterliegen weder deutscher Gerichtsbarkeit noch dem europäischen Gerichtshof. Dafür ist der entsprechende Rechtsraum anderenorts noch viel freier um eine Verlosung erfolgreich durchzuführen. So gab es z.B. bei der Hausverlosung in Samana - Dominikanische Republik im Januar 2010 einen glücklichen Gewinner aus Deutschland.

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