Immobilienerwerb in Spanien - Kaufvertrag, Baurecht, Grundbuch, Steuern, Makler, Checkliste. |
Gerade für Ausländer ist es wichtig die spanischen Gepflogenheiten beim Kauf, Verkauf oder Besitz einer Immobilie in Spanien zu kennen. Gilt doch für Immobilien-Kaufverträge, Eigentums-Fragen und Besteuerung ausschließlich spanische Recht. Anders als in Deutschland sind nämlich Kaufverträge über Immobilien in Spanien grundsätzlich auch privatschriftlich, also ohne notarielle Beurkundung (contrato privado de compraventa) gültig, ja ein mündlich geschlossener Kaufvertrag kann rechtsgültig sein. Damit Sie vor einem finanziellen Schaden bewahrt werden, geben wir Ihnen hier einen Überblick über das spanische Immobilienrecht. Wir empfehlen Ihnen daher, lassen Sie sich vor einer Entscheidung beraten. Als Berater kommen in Frage: Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater und mit Einschränkung Immobilienmakler. Wir vermitteln Sie gerne weiter. Alle hier gemachten Ausführungen sollte Sie nicht vom Immobilienkauf in Spanien abschrecken. Aber das Beachten der lokalen Gepflogenheiten schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen. Bei Beachtung der aufgezeigten Regeln und mit sachkundiger Beratung wird das Immobilienkaufgeschäft auch für Sie zu einem Erfolg. |
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