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Haben Sie das Objekt Ihrer "Begierde" gefunden, müssen Sie vorher noch gewisse Dinge abklären, z. B. Geldtransfer etc. In der Regel wird ein Optionsvertrag zwischen dem Interessen/Käufer, Makler und Eigentümer geschlossen.
Muster- OPTIONSVERTRAG
In Playa del Inglés am 14. Februar 2007
SIND ZUSAMMENGEKOMMEN:
Einerseits, HERR QUICHOTTE DE LA MANCHA, mit AUSWEIS/PASS: 3456789Y, volljährig, verheiratet, Einwohner von E-35100 Playa del Inglés, Avenida Gran Canaria Nr. 14, für sich selbst handelnd. Im weiteren Verlauf als "OPTIONSGEBER oder DER VERKÄUFER" bezeichnet, und andererseits, HERR PETER PAUL DÖBLING VON SZYBRONOWSKY, mit AUSWEIS/PASS X9876543Y, volljährig, ledig, wohnhaft für Zustellungszwecke in Verbindung mit diesem Vertrag in der Avenida Tenerife Nr. 8 Apartment 4 in E-35100 Playa del Inglés, im weiteren Verlauf als "OPTIONSBERECHTIGTER bzw. DER KÄUFER" bezeichnet.
Beide Parteien erkennen gegenseitig die zum Abschluss dieses Vertrages erforderliche Rechts- und Geschäftsfähigkeit an. In diesem Sinn ERKLÄREN sie wie folgt:
ERSTENS: Die Verkäuferpartei ist Eigentümer einer Wohnung, die sich in San Agustín, Gemeinde San Bartolomé de Tirajana, Provinz Las Palmas, Calle Lanzarote Nr. 7 Apartment Nr. 301 befindet.
ZWEITENS: Beide Vertragsparteien sind an dem Abschluss dieses Optionsvertrages für den Kauf der im Einleitungsteil beschriebenen Wohnung interessiert und führen daher diesen Vertrag auf der Grundlage der folgenden
VERTRAGSKLAUSELN
durch: I.- Die Verkäuferpartei ist an der Übertragung des Eigentums der im Einleitungsteil beschriebenen Wohnung interessiert
II.- Der gesamte Verkaufspreis für diese Eigentumsübertragung beträgt EINHUNDERTTAUSEND EUROS (100.000,- Euro),
III. Zahlungsweise: Bei der Unterzeichnung dieses Vertrages den Betrag von ZEHNTAUSEND EUROS (10.000,- Euro), in Form eines Namensschecks ausgestellt zu Gunsten der Verkäuferpartei. Die Käuferpartei ist erst im Moment der Gutschrift des Scheckbetrages auf dem Bankkonto der Verkäuferpartei von ihrer Zahlungspflicht dieses Optionspreises befreit. Findet eine Gutschrift nach Einreichung des Schecks nicht statt, kann der Verkäufer zwischen der Einforderung des Scheckbetrages und der Auflösung dieses Vertrages wählen, unbeschadet der Wahrnehmung aller gerichtlichen Maßnahmen, die ihm zustehen könnten. Im Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages über die Wohnung , spätestens jedoch am 15. März 2007, der Restbetrag in Höhe von NEUNZIGTAUSEND EUROS (90.000,- Euro).
DRITTENS: Sollte der Verkäufer den Verkauf gegenüber der Käuferpartei nicht herbeiführen, zahlt er an die Käuferpartei den heute erhaltenen Betrag zurück zuzüglich desselben Betrages als Konventionalstrafe.
VIERTENS: Sollte der Käufer nicht den Kauf der Wohnung herbeiführen, verbleibt die Verkäuferpartei mit dem heute erhaltenen Betrag und kann sodann erneut über die Wohnung frei verfügen. Hierzu erteilt bereits heute die Käuferpartei ihre Ermächtigung ohne dass die Einschaltung der Gerichtsbarkeit nötig wäre.
FÜNFTENS: Sollte infolge eines Vertragsverstoßes einer Partei die Einschaltung der Gerichtsbarkeit notwendig werden, gehen alle dadurch entstehenden Kosten wie z.B. Anwalts- und Prozessbevollmächtigtenhonorare und Gerichtskosten, zu Lasten der Vertrags verletzenden Partei, auch dann, wenn die Mitwirkung von Anwälten etc. nicht zwingend vorgeschrieben wäre.
SECHSTENS: Beide Parteien unterwerfen sich mit der Auslegung des vorliegenden Vertrages der Gerichtsbarkeit von Las Palmas de Gran Canaria und zum Zeichen des hier vereinbarten unterschreiben die Parteien den vorliegenden Vertrag in doppelter Ausfertigung wobei jede Partei ein Exemplar erhalten hat.
Unterschriften:
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