Der Bodenrichtwert wird von den Gutachterauschüssen für Grundstückswerte ermittelt.

Der Bodenrichtwert
Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens. Bodenrichtwerte werden als Hilfswert für die Wertermittlung von Immobilien genutzt. Bodenrichtwerte gelten stets für bestimmte Gebiete, sogenannte Bodenrichtwertzonen.
Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern, mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres, in Berlin alljährlich im Januar ermittelt.
Wie wird ein Bodenrichtwert in Berlin ermittelt?
Ermittelt wird der Bodenrichtwert von einem unabhängigen Gremium von rund 50 Immobilienexperten, das bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angesiedelt ist. Als Grundlage dafür dienen die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den Gutachterauschüssen für Grundstückswerte geführt werden.
Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des zu bewertenden Grundstückes ermittelt werden. Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften eines Grundstücks können durchaus erheblich sein.
Wertbeeinflussende Faktoren sind zum Beispiel:
- Grundstücksgröße und -form
- Bebauung, bebaubare Fläche und Bebauungsvorschriften
- Lage (Infrastruktur, Versorgungsumfeld, Nachbarschaft)
- Art der Bepflanzung
- Bodeneigenschaften
- Erschließungsgrad
Berlin boomt. Niedrige Zinsen und steigende Einwohnerzahlen führen zu steigenden Mieten und steigenden Immobilienpreisen. Diese Veränderung sind deutlich zu spüren. Die Grundstückspreise in Innenstadtlagen steigen zwar mittlerweile nur noch langsam, dafür aber steigen die Preise für Grundstücke in den Randbezirken und im sogenannten Speckgürtel um so mehr.
