Nebenkosten zur Miete.

Nebenkosten muss der Mieter nur dann zahlen, wenn dies wirksam vereinbart ist.

Grundsteuer:Wird von der jeweiligen Kommune erhoben.Wasserkosten
Wasserkosten;Hierzu zählen das Wassergeld, die Kosten der Wasseruhr und zum Beispiel auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage.
Abwasser:Das sind Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage oder die Kosten der Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube.
Regenwasser:Kosten für die Ableitung in besondere Regenwasserkanäle.
Fahrstuhl:die Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung sowie regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft.
Straßenreinigung:Ausgaben, die die Kommune dem Vermieter durch Abgabenbescheid in Rechnung stellt.
Müllabfuhr:Kosten, die die Kommune dem Vermieter durch Abgabenbescheid in Rechnung stellt. Sperrmüllbeseitigung, auch mehrfach (BGH ZR VIII 137/09).
Hausreinigung:Kosten, zum Beispiel für eine Putzfrau die Flure, Treppen, Keller, Waschküche usw. reinigt.
Ungezieferbekämpfung:Kosten der Ungezieferbekämpfung sind nur die laufenden Kosten, zum Beispiel Kosten für ein lnsektenspray.
Gartenpflege:Sach- und Personalkosten, die durch die Pflege der hauseigenen Grünanlage entstehen. Kosten für die Erneuerung von Pflanzen oder der Pflege von Spielplätzen zählen dazu. .
Heizung, Warmwasser:Zu den Kosten gehören, die verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung (Löhne einschließlich Sozialabgaben), Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung, die Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz und die Kosten der Verwendung einer messtechnischen Ausstattung zur Verbrauchserfassung (dazu gehören sämtliche Kosten der Verbrauchserfassung, der Wartung einschließlich der kaufmännischen Abrechnung sowie die ggf. entstehenden Sonderkosten beim Auszug des Mieters- Mietwechselgebühr), Prüfungsgebühren aller Art (etwa für TÜV).
KFZ-ParkanlagenKosten für die Wartung sind umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. .
Sonstige KostenZum Beispiel dürfen auch die Kosten für Schwimmbad und Sauna im Haus umgelegt werden. Der Vermieter muss aber genau angeben, für welche Kostenart er Geld verlangt. Im Mietvertrag müssen diese Kosten im Einzelnen aufgeführt sein.
  
GartenpflegeSach- und Personalkosten, die durch die Pflege der hauseigenen Grünanlage entstehen. Kosten für die Erneuerung von Pflanzen oder der Pflege von Spielplätzen zählen dazu. .Heizung, Warmwasser

Die Nebenkosten (auch die zweite Miete genannt) werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die Mieter des Hauses umgelegt. Entweder nach Kopfzahl, nach Wohnfläche oder bei Eigentumswohnungen auch nach dem Miteigentumsanteil. Haben Mieter und Vermieter nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gilt die Wohnfläche als Verteilerschlüssel. Wasser- und Heizkosten können auch verbrauchsabhängig verteilt werden, sofern geeichte Messgeräte vorhanden sind.

Die zweite Miete steigt immer höher.