FAQ-Immobilien. Hier erhalten Sie nützliches Immobillienwissen

faq-immobilien. Häufige Fragen beim Immobilienverkauf.

FAQ-Immobilien.

Die Abkürzung FAQ steht im Englischen für “Frequently Asked Questions

was so viel wie “häufig gestellte Fragen” bedeutet.

FAQ-Immobilien. Beantwortung wichtiger Fragen.

Ihre Frage wird im FAQ-Immobilien nicht beantwortet? Bitte kontaktieren Sie uns mit Ihrer Frage und wenn sie von allgemeinem Interesse ist nehmen wir diese hier auf.

Sollte ich einen Immobilienmakler mit dem Verkauf meiner Immobilie beauftragen?

Der Verkauf einer Immobilie ist für viele Menschen sehr oft die Beendgung eines Lebensabschnittes und kann viele Gründe haben. Um Schwierigkeiten bei der Abwicklung zu vermeiden, die schließlich enorme finanzielle, und folgendermaßen auch persönliche negative Folgen haben können, ist es vorteilhaft wenn Sie dabei ein professionellen Immobilienmakler begleitet.

Achten Sie bei der Beauftragung eines Makler auf Folgendes:

Hat der Makler langjährige Erfahrung?

Ist der Makler einem Berufsverband angeschlossen?

Kann der Makler Referenzen vorweisen?

Ist der Makler ausreichend Haftpflichtversichert und kann einen Bonitätsnachweis vorlegen?

Wenn diese Voraussetzungen alle gegeben sind, können Sie davon ausgehen einen Fachmann für Ihre Bedürfnisse gefunden zu haben.

Was Sie nicht machen sollten, ist mehrere Makler zeitgleich zu beauftragen. Dieses Vorgehen ist wenig Vertrauen erweckend nach dem Motto “viele Köche verderben den Brei”  und den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig mindern.. Die Kunden suchen heutzutage im Internet nach Objekten und werden schnell darauf stoßen. Daraus können die Kunden auf einen “Notverkauf” schließen und dementsprechend den Preis drücken.

Unsere Maklerleistungen sind diese:

  • Kostenlose Immobilienbewertung
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Regelmäßiger Report
  • VIP-Service (Interessenten-Datenbank)
  • Diskreter Direktverkauf
  • Ermittlung der perfekten Zielgruppe
  • vereinfachte Schadstoffmessung
  • Professionelle Verkaufsvorbereitung
  • Erstellung von Fotos und Videofilmen
  • Erstellung eines aussagekräftigen Exposés
  • Kostenlose Energieausweise nach EnEv
  • Beschaffung fehlender Unterlagen
  • Wohnflächenberechnung
  • 2 D und 3 D Grundrisse
  • Marketingmassnahmen auf allen Kanälen
  • Durchführung von Besichtigungen
  • Bonitätsprüfung der Käufer
  • Finanzierungsservice für Käufer
  • Berücksichtigung geldwerter Vorteile für Käufer
  • Vorbereitung Notarvertrag
  • Vermittlung von günstigen Firmen für Renovierungen
  • Objektübergabe
  • Übergabeprotokoll mit Kopien für Versorgungsunternehmen
  • Bauvoranfrage bei Grundstücksverkauf
  • After-Sales-Service

Ähnlich wie ein Notar und ein Rechtsanwalt ist auch der Makler ein Sicherungs-Faktor und eine Prüf-Instanz. Der Makler leitet und überwacht den gesamten Verkaufsablauf und gewährleistet damit ein Immobilienverkauf ohne Konflikte. Als lokaler IVD-Makler kennen wir unseren Markt. Aufgrund regelmäßiger verpflichtender Fortbildung werden wir permanent geschult. Ihr Vorteil: Unsere Erfahrung aus über 2500 Immobilientransaktionen.

Gerne können Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch kontaktieren.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich geregelt. Sie beträgt beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser für Käufer und Verkäufer je 3,57%. Abweichungen davon können vereinbart werden, allerdings müssen sie für beide Vertragsparteien in gleicher Höhe gelten. Alle anderen Vereinbarungen wären gesetzeswidrig. Für Makler, die bei einer Gesetzesumgehung mitmachen, bedeutet das obendrein noch den Verlust der Maklercourtage. Das neue Maklerrecht gilt allerdings nur für Verbraucher.

Für alle anderen Objektarten (Mehrfamilienhaus, Grundstücke etc. oder bei Nichtverbrauchern, GmbH´s etc.) trägt der Käufer die Maklerprovision in Höhe von 7,14%. Abweichungen nach oben oder unten können aber vereinbart werden.

Mein Nachbar soll vom Verkauf nichts erfahren.

Langjährige am Markt agierende Maklerunternehmen haben für jeden Immobilientypus einen ausgewählten Kundenkreis in ihren Datenbanken. In unserer VIP-Datenbank haben wir z.B. über 2000 am Kauf interessierte Kunden mit Ihren Daten und Kaufwünsche registriert. Dadurch sind wir in der Lage fast jede Immobilie über einen telefonischen Kontakt zu vermitteln. Fragen Sie nach, wie das Maklerunternehmen einen diskreten Verkauf gewährleistet.

 

Welche Unterlagen benötige ich beim Verkauf?

1. Generell
Energieausweis, Wohnflächenberechnung, Grundbuchauszug, Grundriss, Lageplan

2. zusätzlich bei Eigentumswohnungen
Protokolle der Eigentümerversammlungen (3 Jahre), Wohngeldabrechnung mit Wirtschaftsplan und aktueller Rücklage, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung, Verwaltervertrag.

3. zusätzlich bei Häuser
Bauunterlagen, Baugenehmigung, Gebäudeversicherungsnachweis, Grundsteuerbescheid, Unterlagen Heizungsprüfung/Schornsteinfeger

4. zusätzlich ber vermietetn Objekten
Mietverträge

Unser Service: Fehlende Unterlagen besorgen wir.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Ist die zu verkaufende Immobilie noch mit einem (Rest-) Darlehen belastet, kann dieses vom Käufer (Ersatzdarlehensnehmer) übernommen werden (empfehlenswert wenn die zu zahlenden Zinsen günstiger als der aktuelle Marktzins ist), oder er muss vorzeitig an die Bank zurück gezahlt werden. Dabei verlangen die Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese stellt einen Ausgleich für den durch die vorzeitige Darlehenskündigung entstandenen Schaden der Bank dar.

Was ist ein Überbaurecht?

In der Praxis ein häufig anzutreffener Fall. Ein Überbau im Nachbarrecht liegt dann vor, wenn der Eigentümer eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grundstücksgrenze gebaut hat. Der Überbau kann also aus einem Teil eines Gebäudes, einen Dachvorsprung, Balkon, Keller, ein Fundament eine Wand oder auch eine Wärmedämmung bestehen. Der betroffene Eigentümer muss den Überbau nicht dulden und kann dessen Beseitigung fordern, allerdings nach gängiger Rechtsprechung nur innerhalb von drei Jahren, nachdem der Überbau erfolgte.

Was ist eine Grunddienstbarkeit?

Eine Grunddienstbarkeit wird in Abteilung Zwei des Grundbuches eingetragen und ist die Belastung eines Grundstücks zugunsten eines Nachbargrundstücks (Geh- Fahr- und Leitungsrecht, Überbaurecht, Überbaurente) und ggf. eine Reallast (wer trägt die Unterhaltungskosten für diese Eintragungen), persönliche Dienstbarkeiten z. B. für Strom-Netzstationen.
Außerdem Rückübertragungsvormerkung, Zwangsversteigerungsvermerke, Zwangsverwaltungsvermerk, Testamentvollstreckung, Wohnrecht, Nießbrauchrecht, Insolvenzverfahren, Rangvorbehalte, Straßenlandauflassungsvormerkung (Abtretung an die Gemeinde zum Zwecke des Straßenausbaus.

Grunddienstbarkeiten müssen i. d. R. übernommen werden. Nur wenn eine eingetragene Grunddiensbarkeit gegenstandslos geworden ist, kann diese aus dem Grundbuch entfernt werden.

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist für den Käufer eine hohe Sicherheit. Sie stellt nämlich sicher, dass der Verkäufer einer Immobilie auf diese zwischen dem Kauf und der Eintragung ins Grundbuch nicht mehr auf die Immobilie zugreifen kann. Sobald die Eintragung des Käufers im Grundbuch erfolgt ist, wird die Auflassungsvormerkung nicht mehr benötigt und gelöscht.

Was ist der Marktwert?

Lage und Ausstattung einer Immobilie sind wichtige Faktoren bei der Preisgestaltung. Ist die Nachfrage nach speziellen Objekten gering, führt dies oft nicht zu niedrigen Marktpreisen. Als Verkäufer müssen Sie neben der Wertermittlung auch eine Lageneinschätzung (Markro- und Mikrolage) durchführen. Die Bewertungen basieren auf Angebot und Nachfrage. Der Marktwert ist der Preis, den ein Kunde bereit ist zu bezahlen..

Kriterien für die Ermittlung des Marktwertes

– Lage
– Fläche und Verwendungsmöglichkeit
– Ausstattung
– Grundstücksgröße
– Aktuelle Marktsituation

Was ist eine Abmarkung?

Der Begriff Abmarkung bezeichnet die rechtswirksame Kennzeichnung einer Flurstücksgrenze mit Hilfe von dauerhaften Grenzzeichen z. B. Grenzsteine.

 

Das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG)

Ziel des GrdstVG ist es lebensfähige landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe zu erhalten und die Agrarstruktur zu sichern. Besitzänderungen sind daher ab einer bestimmten Größe (z. B. in Brandenburg ab 2 Hektar) genehmigungspflichtig.

Wie viel ist meine Immobilie wert?

Der Wert einer Immobilie hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Nicht umsonst heißt es in Fachkreisen Lage, Lage, Lage. Preisbeeinflussend ist deshalb in erster Linie die Lage. Hinzu kommt dann die Infrastruktur d. h. Anschluss an den ÖNPV, Autobahnen oder Schnellstraßen, Schulen, Supermärkte, Banken, Einkaufszentren, Ärzte und Krankenhäuser.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Baujahr, die Bausubstanz und neuerdings auch die Energiebilanz des Gebäudes. Ist die Immobilie renovierungsbedürftig, muss viel Geld und Zeit investiert werden. Das drückt den Preis beim Verkaufsgespräch. Der Wert einer Immobilie muss immer individuell festgestellt werden, da es viele verschiedene Faktoren gibt, die den Preis erhöhen oder sinken lassen.

Um Ihnen einen Anhaltspunkt zum Wert Ihrer Immobilie geben zu können, erhalten Sie bei uns eine kostenlose Wertermittlung für Ihre Immobilie in Berlin oder in Brandenburg.

Wie sicher ist eine Online Bewertung?

Kostenlose Immobilienbewertungen werden auf vielen Seiten im Internet angeboten. Man wirbt (verbotener Weise) mit “Immobilienbewertung in 3 Minuten”. Dabei werden einige wenige Daten über die Immobilie abgefragt und man erhält einen theoretischer Wert, der allerdings von den tatsächlichern Gegebenheiten erheblich abweichen kann. Der aktuelle Objektzustand, ein Sanierungs- oder Modernisierungsstau und viele andere Faktoren, die den Preis der Immobilie beeinflussen, können gar nicht berücksichtigt werden.

Auch wir bieten eine Online Immobilienbewertung an. Wir ermitteln dabei den theoretischer Wert anhand einer Vielzahl von realen Kaufpreisdaten, die vom Gutachterausschuss Berlin oder Brandenburg bereitgestellt werden. Diese Daten stammen aus den notariellen Kaufverträgen, geben also die tatsächlich erzielten Kaufpreise wieder und keine “Mond-, Wunsch- oder Angebotspreise” wie man sie oft in den verschiedenen Immobilienportalen sehen kann.  Dabei sind jedoch Nachfragen zur Immobilie  notwendig um Ihnen eine marktkonforme Einschätzung geben zu können. Die wenigen online erfassten Daten reichen dazu i. d. R. nicht aus.

Wie wird der Immobilienwert ermittelt?

Dazu gibt es in Deutschland drei gesetzlich zulässige Verfahren:

  • Sachwertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Vergleichsverfahren

Welches Immobilienwertermittlungsverfahren jeweils zur Anwendung kommt haben wir unter dem angegeben Link ausführlich dargestellt.

Bei Streitigkeiten über den Wert einer Immobilie (Erbengemeinschaft, Scheidung, Finanzamt etc.), raten wir unbedingt zur Bewertung durch einen von der IHK bestellten und vereidigten Sachverständigen. Bei einem normalen Verkauf reicht eine Wertermittlung von einem erfahrenen und VOR ORT ansässigen Immobilienmakler aus.

Kann ich meine Immobilie auch ohne Makler verkaufen?

Selbstverständlich! Aber, abgesehen von rechtlichen Formalitäten unterschätzen viele Privatverkäufer den damit verbundenen Aufwand. Deshalb und damit Ihnen dabei keine teuren Fehler unterlaufen, haben wir extra für Sie ein kostenloses Ebook geschrieben. Auf 22 Seiten geben wir Ihnen alles an die Hand um Ihre Immobilie auch erfolgreich ohne Makler zu verkaufen. Download unter dem angegebenen Link.

Wofür hafte ich als Verkäufer?

In der Regel wird in jedem Kaufvertrag eine Haftung ausgeschlossen. Dies gilt aber dann nicht, wenn Sie dem Käufer Ihrer Immobilie über bekannte Mängel, bestehende Dienstbarkeiten oder sonstige Belastungen im Unklaren lassen. Darüber hinaus haften Sie als Verkäufer für alle Ihre Aussagen. Falsche Angaben können zur Rückabwicklung des Kaufvertrages und zu Schadenersatzzahlungen führen.

Ein erfahrener Immobilienmakler kennt alle diese Klippen und wird Sie gefahrlos darüber bringen.

Was ist ein Bietverfahren?

Ein Bieterverfahren ist keine Versteigerung, aber es läuft ähnlich ab. Es ist ein Gebotsverfahren d. h. die am Kauf Interessierten geben ein Gebot ab. Der Verkäufer entscheidet dann ob er das Gebot annimmt oder ablehnt.

Welche Steuern fallen beim Immobilienverkauf an?

Vermeiden Sie eine mögliche Spekulationssteuer! Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren, die Sie in den letzten 25 Monaten nicht selbst genutzt haben, müssen Sie einen evtl. Gewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Maßgeblich für die 10-Jahresfrist ist jeweils das Datum des Notarvertrages – nicht der Lastenübergang!. Wie Sie die Steuerfalle umgehen, darüber klären wir hier auf.

Was ist ein Hybridmakler?

Hybrid-Makler sind junge, von branchenfremden gegründete Startups, z. B. McMakler, Maklaro, Homeday. Sie agieren vorwiegend über das Internet und suchen dort mit Millionen Euros von Wagniskapitalgebern und reißerische TV-Werbefilme nach Immobilienverkäufern. Diese Kontakte werden dann i. d. R. an Makler verkauft, weil Ihnen selbst Fachkenntnisse und Branchenerfahrung fehlen. Die sich darauf einlassenden Makler fehlt es zumeist an eigenen Geschäften und Geschäftsideen.

Wo kann ich ein Suchprofil anlegen?

Melden Sie sich als VIP-Kunde mit Ihrem Immobilienwunsch an und Sie werden per Email über neue Objekte informiert, bevor diese Objekte in den Immobilienportalen oder in Printmedien angeboten werden. Nutzen Sie diesen Vorteil und reagieren Sie schnell bevor ein anderer Ihnen zuvorkommt. Ihre Daten sind bei uns sicher und nicht öffentlich einsehbar.

Die Teilungserklärung

Bei der Teilungserklärung wird das Eigentum an einem Vermögenswert in Miteigentumsanteile aufgeteilt.
Es wird festgestellt, was zu einzelnen Wohnungen gehört (Sondereigentum und Nutzungsrechte) und was zu jeder Wohnung (Gemeinschaftseigentum) gehört. Darüber hinaus wird die Nutzung von Eigentum (hauptsächlich Wohnen) geregelt und definiert, wer was wann tun soll und wer nicht. Dazu gehören die Zahlung des Wohngeldes (Umlagen), die Verwaltergebühren und die regelmäßige (mindestens einmal jährlich) Einberufung der Eigentümerversammlung. Die Teilungserklärung regelt die Beziehungen zwischen den Grundstückseigentümern untereinander, ist also quasi die Bibel des Objektes.

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler

Für gewerblich tätige Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gibt es seit 2018 eine Weiterbildungspflicht von je 20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren (für Immobilienmakler 20 Stunden und für Immobilienverwalter 20 Stunden). Wir haben also insgesamt 40 Fortbildungsstunden innerhalb von 3 Jahren nachzuweisen. Geregelt ist dies in § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Wir haben diese Weiterbildungspflicht erfolgreich abgelegt. Auf Anfrage können Sie gerne unsere Zertifikate einsehen.
 

FAQ-Immobilien. Häufige Fragen zu Immobilienthemen. Hier erhalten Sie nützliches Immobillienwissen vom Profi mit über 30 Jahren Erfahrung. Gerne beantworten wir auch weitere Fragen. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen uns an.

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