GFZ und GRZ – Bebaubarkeit eines Baugrundstücks.

GFZ und GRZ, wichtige Kennzahlen für das Bebauen von Grundstücken.
Grundflächenzahl GRZ
Der Umfang der Bebaubarkeit eines Baugrundstücks ergibt sich aus der Grundflächenzahl (GRZ) Die Grundflächenzahl (BauNVO, §19), abgekürzt GRZ, gibt den Flächenanteil eines Grundstücks, den man bebauen darf, in Prozent an. Beispiel: Ist die GRZ des Grundstücks 0,4, so darf man 40 Prozent dieser Fläche bebauen, und der
Geschossflächenzahl GFZ
Die Geschossflächenzahl (BauNVO, §20), gibt an, wie hoch das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse (also ohne Keller und ohne Dachgeschoss) auf einem Grundstück zu der Fläche des Grundstückes maximal sein darf.
Ein Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in oben genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
Gemessen werden immer die Außenmaße der Vollgeschosse. Je nach Anzahl der Stockwerke, können diese größer sein als die Fläche des gesamten Grundstücks. Bei dicht bebauten Hochhäusern ist das die Regel.
In der Regel ist diese Kennzahl (GFZ) im Bebauungsplan eines Grundstücks zu finden und gibt die Bebauungsdichte eines Gebietes an.
Wikipedie weiß: Maß der baulichen Nutzung
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