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Wozu brauchen Sie einen Makler ?

Immobilien sind kein Massenprodukt, für das es eine Gebrauchsanweisung gibt. Jede Immobilie ist in Sachen Lage, Zustand, bauliche Ausstattung, Grad der Abnutzung und Erneuerungsbedarf ein Einzelfall. Daher sind auch alle Fragen rund um diese Immobilie ganz individuell. Und genau diese Fragen sind das Tagesgeschäft des Maklers.

 

Das Berufsbild des Immobilienmaklers ist sehr komplex geworden. Schon längst beschränken sich Makler nicht mehr ausschließlich auf das einfache Nachweisen von Immobilien. Sie begutachten Grundstücke und Gebäude, erstellen Marktanalysen, prüfen Objektunterlagen, analysieren bestehende Mietverträge, geben wertvolle Hinweise zum Kaufvertragsrecht und helfen, die passende Finanzierung zu finden.

 

Die Arbeit des Maklers beschleunigt den Verkauf / die Vermietung, nimmt Ihnen viele oftmals sehr zeitraubende Anfragen von Interessenten ab, erspart unnötige Besichtigungen und Enttäuschungen und hilft Ihnen über bürokratische Hürden.

 

 

Wozu brauchen Sie wirklich einen Makler ?
 

1. Marktkenntnis:
Wir kennen unseren Markt. Wir informieren Sie über Preise, Mieten und Marktentwicklungen. Wir stehen Ihnen bereits im Vorfeld mit Sachkenntnis bei der Bewertung Ihrer Immobilie zur Verfügung. Wir kennen Angebot und Nachfrage des jeweiligen Immobiliensegments und betreuen Käufer, Verkäufer und Vermieter mit transparenten Informationen rund um das Grundstücksgeschäft.
 
2. Referenzen:
Wir verfügen über eine umfassende Ausbildung und über eine langjährige praktische Erfahrung. Wie unsere Kunden über uns denken, lesen Sie am besten hier: Referenzen   Auf Nachfrage erhalten Sie gerne die Anschriften.

 

3. Umfassende Beratung für Verkäufer / Käufer - Vermieter / Mieter:
Wir nehmen uns Zeit für Sie und sprechen mit Ihnen über Ihre persönliche Wünsche und Bedürfnisse sowie Ihre  wirtschaftliche Situation, bevor wir Ihnen einen Vorschlag machen. Wir kennen den marktgerechten Preis für Ihre Immobilie und können ihn auch begründen. Wir prüfen wo eventuell Probleme bestehen oder auftauchen könnten und helfen bei deren Lösung. So verbergen sich beispielsweise bei Eigentumswohnungen in Teilungserklärungen oder Sondernutzungsrechten mitunter komplizierte Sachverhalte. Wir klären auf über eventuell bestehende Baulasten oder Überbauungsrenten. Bei Grundstücken prüfen wir die Flächen auf Altlasten- und Munitionsverdacht.  Wir erklären Ihnen, wie Nebenabreden einen Kaufvertrag ungültig machen können oder wie ein Vorkaufsrecht ausgehebelt werden kann. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Grunderwerbssteuer sparen können und wie Sie als Vermieter die Vermietung an einen Mietnomaden vermeiden.  Wir stimmen den Termin für einen Lastenübergang / Wohnungsübergabe ab und fertigen, sowohl bei Kauf- als auch bei Mietobjekten ein Übergabeprotokoll an. Wir warnen Sie ggf. vor bestehenden Risiken. Das alles ist nur ein Teil unserer umfangreichen Tätigkeit im Interesse unserer Kunden. Selbstverständlich gehört dazu auch die Objektaufbereitung, Exposéerstellung, Anzeigenschaltung,  Internetpräsentationen, Mailing usw..

 

4. Haftpflicht:
Auch qualifizierte Makler sind nicht vor Fehlern gefeit. Im Ernstfall kann etwas so Simples wie ein übersehener Zahlendreher finanzielle Folgen erheblichen Ausmaßes haben. Wir sichern daher uns und damit unsere Kunden vor möglichen Schäden aufgrund einer Panne, eines Irrtums oder eines Versehens, durch den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ab. Daneben schützen wir unsere Kunden durch eine Vertrauensschaden-Versicherung
zum Schutz vor untreuen Handlungen.

 

Wissen Sie, dass Sie als Verkäufer für alle Ihre Aussagen haften? Und das ist schon passiert: Ein Eigentümer verkauft seine Eigentumswohnung. Auf Nachfrage des Interessenten gibt der Verkäufer an, die  Wohnungseigentümergemeinschaft verfügt über eine Rücklage in Höhe von 120.000 Euro. Später stellt sich heraus, die Rücklage betrug nur 55.000 Euro. Der Käufer ficht den Kaufvertrag wegen unrichtiger Angaben des Verkäufers an. Der Vertrag wird rückabgewickelt. Sämtliche Kosten wurden dem Verkäufer aufgebrummt.

 

 

 

5. Kundenpflege:
Auch nach einem erfolgreichen Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages bleiben wir mit unseren Kunden in Verbindung und helfen auch noch später bei eventuell auftretenden Problemen. Viele Kunden lassen Ihr vermietetes Eigentum durch uns verwalten.
 

6. Mitgliedschaft im Fachverband:
Ein wichtiger Qualitätsnachweis für Makler ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem Immobilienverband IVD. Der IVD verpflichtet seine Mitglieder  regelmäßig  Schulungen und Seminare zu besuchen, um auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird. Sie sollten keine Scheu haben, uns nach unserer  Aus- und Weiterbildung zu fragen. Wir geben darüber bereitwillig Auskunft.

 

H.& F. Rövenich GmbH, Berlin - Gran Canaria ist Mitglied im IVD, Immobilienverband Deutschland - Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen und im C.E.I. - Europäischer Maklerverband.

 

7. Warum ein Makler-Alleinauftrag ?

Um Ihnen den Ihnen zustehenden vollen Service bieten zu können,  arbeitet Rövenich-Immobilien grundsätzlich nur mit einem qualifizierten Auftrag. Gehen Sie davon aus, dass ein wirklicher Interessent überall und zielgerichtet sucht. Mit zusätzlichen Maklern handeln Sie sich also keine zusätzlichen Interessenten ein, sondern Sie bieten den gleichen Interessenten Ihr Objekt immer wieder zu verschiedenen Bedingungen und unterschiedlichen Serviceleistungen an.

 

Dieses Vorgehen ist wenig Vertrauen erweckend und mindert den Wert Ihrer Immobilie erheblich. Wenn Sie sich für einen Makler entschieden haben, sprechen Sie mit ihm über Fragen und Probleme und lassen Sie sich über alle Aktivitäten informieren. Das schafft Vertrauen und ist die Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Sie arbeiten schließlich miteinander und nicht gegeneinander und haben ein gemeinsames Ziel.

 

Ich brauche keinen Makler; was ein Makler kann, kann ich auch. Diesen Satz hören wir oft, sowohl von Verkäufern / Vermietern als auch von Käufern. Dazu können wir nur sagen: Viel Glück!

 

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