Selbstauskunft Mieter gemäß DSGVO

Selbstauskunft Mietinteressenten

Vorbemerkung:

Die vom Mietinteressent erteilte Selbstauskunft dient dem Vermieter
1. als Beurteilungsgrundlage für die Abgabe passender Angebote
2. als Unterlage für die etwaige Erstellung eines Mietvertrages
3. als Absicherung vor etwaigen Haftungsansprüchen des Vermieters gegen den Makler.

im Selbstauskunftsverfahren erfolgt die Datenabfrage gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) in drei Phasen.
Dabei werden in jeder Phase die jeweils zulässigen Fragen gestellt.
Phase 1 = Zweck: Besichtigungstermin für das Objekt
Phase 2 = Bei Interesse am Objekt sind weitere Auskünfte zu erteilen
Phase 3 = Vertragsabschlussverfahren mit letzten Fragen

Mietinteressent:Ehegatte / Mitmieter:
Name:Name:
Vorname:Vorname:
Staatsangehörigkeit:Staatsangehörigkeit:
Anschrift und Telefon:Anschrift und Telefon:
Bankverbindung:
IBAN:
Bankverbindung:
IBAN:
ausgeübter Beruf:ausgeübter Beruf:
Anschrift des Arbeitgebers:Anschrift des Arbeitgebers:
Selbstständig Ja / Nein:Selbstständig Ja / Nein
Gesamteinkommen einschl. Kindergeld, Beihilfen etc.

monatlich:

jährlich:
Gesamteinkommen einschl. Kindergeld, Beihilfen etc.

monatlich:

jährlich:
Anschrift und Telefon des bisherigen Vermieters:Anschrift und Telefon des bisherigen Vermieters:
Zum Haushalt gehören noch folgende Personen:
Name: Vorname: Alter: Verwandtschaftsverhältnis:
Besondere, für das Mietverhältnis wichtige Angaben
z. B. Haustiere, Spielen von Musikinstrumenten:
Versicherung:
Der Mietinteressent, sein Ehegatte bzw. Mitmieter, versichern, dass sie die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß gemacht haben und dass in den letzten 5 Jahren weder ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren über ihr Vermögen eröffnet bzw. die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgewiesen, noch eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben wurde oder Haftbefehl zur Erzwingung einer solchen Versicherung ergangen ist oder entsprechende Verfahren derzeit anhängig sind.
Ort / Datum: Unterschrift Mietinteressent:Unterschrift Ehegatte / Mitmietinteressent:
Achtung: Bei falscher Selbstauskunft kommt kein wirksamer Mietvertrag zustande. (LG Izehoe AZ: 9 S 132/07)