Logo Rövenich-Immobilien

Mietbürgschaft - Vordruck kostenlos

Hier kann Ihre Werbung stehen!




Mietkaution zahlen war gestern - Gehen Sie einen anderen Weg und bleiben Sie flüssig!


Die Mietkaution / Mietbürgschaft übernimmt problemlos eine Bank / Versicherung. Wer mietet, muss Kaution zahlen. Das war immer so – stimmt aber nicht mehr. Die Lösung: Der Mieter bekommt eine Mietbürgschaft, gibt die Urkunde dem Vermieter und zahlt dafür einen kleinen Beitrag p. a. . Sparbuch, Bargeld und Kautionskonto entfallen. Und mit der Bürgschaft kann sogar eine bereits hinterlegte Kaution wieder ausgezahlt werden.


Fazit: Der Mieter behält sein Bares, der Vermieter bekommt seine Sicherheit und eine kostenlose Bonitätsprüfung seines Mieters obendrauf.  Hier anmelden: 

 



Bürgschaftserklärung

Ich,_________________________________________________________________

 

wohnhaft in __________________________________________________________

 

ausgewiesen mir PA Nummer _______________________ geboren am:_________

 

übernehme hiermit folgende selbstschuldnerische Bürgschaft:

Ich verpflichte mich, für sämtliche aus dem Mietvertragsverhältnis in

___________________________________________________________________

 

zwischen __________________________________________________________

 

wohnhaft in _________________________________________________________

 

(im nachfolgenden Vermieter genannt)

 

und ________________________________________________________ (im nachfolgenden Mieter genannt )

 

und deren evtl. Rechtsnachfolger entstehende Verpflichtungen ohne zeitliche Begrenzung und auf erste Anforderung zu bürgen.

Die Bürgschaft erhöht sich um Zinsen, Spesen und Kosten jeder Art, die durch Ihre Geltendmachung entstehen.

Die Bürgschaft besteht bis zur Erfüllung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertragsverhältnis vom

 

____________________________________

 

Alle Maßnahmen und Vereinbarungen, welche der Vermieter hinsichtlich ihrer Ansprüche für zweckmäßig erachtet, berühren den Umfang der Bürgschaftsverpflichtung nicht. Insbesondere bleibt die Bürgschaft auch dann unverändert bestehen, wenn der Vermieter dem Hauptschuldner Stundung gewährt oder Sicherheiten und Verzugsrechte einräumt.

 

Auf die Einrede der Vorausklage verzichte ich ebenso wie auf die Einreden auf Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie die Einrede der Verjährung der Hauptschuld. Einreden nach § 768 BGB sind nicht möglich.

 

Ich werde mich über den jeweiligen Stand der Hauptschuld selbst unterrichten.

 

Für das Bürgschaftsverhältnis ist deutsches Recht maßgebend.

 

Ein Exemplar meiner Bürgschaftserklärung habe ich erhalten.

 

Datum: ______________________

 

Unterschrift des Bürgen

 

Download