Immobilienverlosung, legal, Illegal?

Immobilienverlosung

Immobilienverlosung

Anders als in Österreich, England oder Spanien ist eine Immobilienverlosung in Deutschland aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich. Dieses Verkaufsmodell ist jedoch für Besitzer und solche, die es werden wollen, derart attraktiv, dass zahlreiche Agenturen, Anwälte und Makler deutschlandweit auf Hochtouren nach einer Lösung suchen. Selbst wenn es findigen Anwälten gelingt eine Lücke zu finden, muss eine Verlosung den Ordnungsbehörden gemeldet, und nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (LotterieG) versteuert werden.

Wir bleiben aber am Ball und berichten, sobald es eine gesetzeskonforme Möglichkeit in Deutschland gibt.

In einigen Gerichtsverfahren wurden bereits Haftstrafen von über 2 Jahren verhängt. Die Verfahren ruhen jedoch bis eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über den Charakter der Hausverlosungen getroffen ist.

Immobilienverlosung – Urteile in Deutschland

Eine im Internet angebotene Hausverlosung ist illegales Glücksspiel. Beschluss vom 8. Februar 2012 OVG Potsdam

ImmobilienverlosungEine in Deutschland im Internet als rechtssicher angebotene Verlosung einer Doppelhaushälfte hat der Bundesgerichtshof als strafbaren Betrug angesehen und die Verurteilung des Veranstalters zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung bestätigt (Beschluss 15.03.2011 1 StR 529/10). Der Veranstalter hatte eine Doppelhaushälfte zur Verlosung angeboten, ohne Inhaber einer behördlichen Genehmigung nach § 3 des Glückspielstaatsvertrags zu sein. Er hatte die Verlosung daher nicht als Glücks-, sondern als Geschicklichkeitsspiel deklariert. Er begann mit der Verlosung entgegen dem Rat seines Rechtsanwalts. Die Teilnahme kostete 19,00 Euro. Auf eine einstweilige behördliche Anordnung brach der Veranstalter die Verlosung ab. Er hatte aber bereits 404.833,00 Euro eingenommen. An einzelne Teilnehmer zahlte er nur 4.833,00 Euro zurück. Das Landgericht München verurteilte den Veranstalter in 1. Instanz. Der Betrug sei darin zu sehen, dass die Teilnehmer über die Zulässigkeit der Verlosung und deren Rechtssicherheit getäuscht worden seien, obwohl dem Veranstalter die unsichere Rechtslage bekannt war. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil bestätigt.

Profitipp:

Verlosungen, mit denen Gewinn erzielt wird, bedürfen der behördlichen Genehmigung. Ausnahmen gelten nur für geringfügige Beiträge bis zu 49 Cent. Eine Täuschung der Teilnehmer ist auf jeden Fall zu vermeiden. Mitgeteilt von RA Ulrich Joerss info_@_JOERSS.com

Damit Ihr Einsatz nicht verloren ist!
Lotterie in Spanien

Immer mehr Eigentümer einer Immobilie suchen statt Verkauf den Weg der Lotterie um ihr Objekt loszuwerden. Kein Einzelfall, für 99 Euro und eine satte Chance Eigentümer eines Millionenobjektes zu werden, damit wird geworben.

Das Los:

Für 99 Euro sollen Sie an einer Verlosung teilnehmen. Die Ziehung des Gewinns findet in vielen Fällen erst ein Jahr später statt. Ihr Geld wird auf ein Treuhandkonto deponiert, so das Versprechen.

Illegal:

Illegal sind Verlosungen, die nicht die Voraussetzungen der spanischen Legislative erfüllen. Hier könnte seitens der spanischen Behörden eine Beschlagnahme des Treuhandkontos erfolgen und damit wären die 99 Euro weg ohne Verlosung und Gewinn.

Legal:

Die Vorschriften sind streng und der Staat kassiert kräftig mit. Vor Erteilung einer Genehmigung, zuständig ist das Finanzministerium in Madrid, sind 15% Lotteriesteuer auf den veranschlagten Umsatz und 18% Gewinnsteuer zu entrichten. Außerdem ist festgelegt, dass die Lose innerhalb eines Jahres verkauft werden müssen. Risiko: Egal wie viele Lose verkauft werden, der Verkäufer / Veranstalter ist verpflichtet, das Haus auch unter wenigen Teilnehmern zu verlosen. Rückabwicklungen gibt es nicht. Dies alles gilt auch wenn die Verlosung selbst im Ausland stattfindet, die Immobilie aber in Spanien gelegen ist. Ob eine Verlosung legal ist, lässt sich leicht überprüfen. Bei einer legalen Verlosung muss diese sowohl in einer landesweiten Tageszeitung als auch im spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht werden.

Eigentumsübergang nach Gewinn:

Der Spanische Notar hat die Einhaltung des Rechtsweges vor Eigentumsübertragung zu prüfen. Fehlt beispielsweise die Steuerzahlung des Verlosers kann eine Eintragung des Gewinners im Grundbuch nicht erfolgen

Immobilienverlosung in Deutschland, Spanien und anderswo.